Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Anpfiff Evolution GmbH

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Anpfiff Evolution GmbH für Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an einem vom Auftraggeber benannten Ort.

Für alle Verträge mit uns gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst vorangehenden Individualabreden mit unseren Kunden und sonstigen besonderen Vertragsbedingungen wie Leistungsbeschreibung, Preisvereinbarung etc. Entgegenstehende AGB von Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern sie den vorliegenden AGB nicht widersprechen oder wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die vorliegenden AGB gelten auch ohne gesonderte erneute Einbeziehung für sämtliche Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden.

2. Leistungen

Der Umfang, der von der Anpfiff Evolution GmbH zu erbringenden Leistung, richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Einzelvereinbarung. Anpfiff Evolution erbringt die Leistung auch durch beauftragte Personen/Referenten als Erfüllungsgehilfen.

3. Verwendung unserer Leistungen

Jede, auch teilweise Verwendung unserer schriftlichen, mündlichen oder geistigen Leistungsergebnisse, seien sie urheberrechtlich, wettbewerbsrechtlich, markenrechtlich oder sonst wie rechtlich geschützt oder nicht, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung der unseren Leistungen zugrundeliegenden Ideen und Methoden.

4. Vergütung, Auslagen, Spesen

(1) Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, werden angemessene Flug-, Bahn-, Taxi- und Hotelkosten sowie Spesen vom Auftraggeber gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Erfolgt die Anreise per PKW, werden pauschal EUR 0,30 je zurückgelegtem Kilometer zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer erstattet.

(3) Anpfiff Evolution GmbH sendet dem Auftraggeber eine Rechnung über die Vergütung zu. Die Zahlung ist zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig.

(4) Kündigt der Auftraggeber nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, ist der Kunde verpflichtet, die bereits geleisteten Vertragsbausteine zu bezahlen.

5. Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme(n)

(1) Die organisatorische Vorbereitung der Qualifizierung liegt, sofern nicht anders vereinbart, beim Auftraggeber; insbesondere unterrichtet er Teilnehmer und Referenten rechtzeitig vor der Schulung über Ort und Zeit und während der Schulung laufend über sämtliche Umstände, die für die Durchführung von Bedeutung sind. Die benötigte Technik (Beamer, Flip-Chart, Metaplan, Moderatorenkoffer etc.) wird, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber bereitgestellt.

(2) Die digitalen Module sind – den Vor-Ort-Veranstaltungen entsprechend – als Live- bzw. hybride Veranstaltungen konzipiert. Aus Gründen des Urheber- und Persönlichkeitsrechts-schutzes ist es nicht erlaubt, Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von unseren Leistungen jedweder Art (Qualifizierung, Workshop, analog, digital etc.) zu erstellen, zu teilen, zu veröffentlichen oder sonst zu verwerten.

(3) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Referenten.

(4) Anpfiff Evolution GmbH leistet keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Beratungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahme.

6. Absage / Ausfall der Leistung, Höhere Gewalt

(1) Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von keiner Partei zu vertretender Umstände, die die Durchführung unzumutbar machen, nicht abgehalten werden, ist Anpfiff Evolution verpflichtet und berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden, beiden Parteien zumutbaren Termin nachzuholen.

(2) Bei einer Absage der Leistung, wegen eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes, wird von Anpfiff Evolution ein Aufwendungsersatz erhoben. Dieser beträgt bei einer Absage spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10% der vereinbarten Vergütung, bei drei Wochen 20% und bei zwei Wochen 30 % der vereinbarten Vergütung. Bei späterem Rücktritt ist die volle Vergütung fällig. Sonstige Ansprüche des Auftragnehmers auf Aufwendungs- oder Schadensersatz entstehen aus dem Rücktritt nicht.

7. Haftung

(1) Anpfiff Evolution haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Anpfiff Evolution, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Auftraggebers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

(4) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (3) unberührt.

(5) Anpfiff Evolution haftet nicht für den Verlust von zu Veranstaltungen mitgebrachten Sachen.

8. Geheimhaltung – Datenschutz

(1) Beide Parteien sind verpflichtet, über alle Informationen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung der vertraglich vereinbarten Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

(2) Der Auftraggeber darf die Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers, über die er von dem Auftragnehmer Kenntnis erhalten hat, nur zur Erfüllung des vorliegenden Vertrags nutzen und sie insbesondere keinem Dritten zugänglich machen. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören insbesondere alle Informationen, von denen der Auftraggeber im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Abschluss und der Erfüllung des vorliegenden Vertrags Kenntnis erhält und die als vertraulich oder geheim gekennzeichnet sind oder bei denen die Vertraulichkeit oder die Notwendigkeit der Geheimhaltung aufgrund der Umstände oder des Inhalts der Informationen offensichtlich ist.

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass die betreffenden Geschäftsgeheimnisse

(a) ihm bereits bekannt waren, bevor er sie von dem Auftragnehmer beschaffte,

(b) ohne Verschulden des Auftraggebers allgemein bekannt sind oder werden,

(c) ihm von einer anderen Person mitgeteilt wurden, ohne dass diese mit der Beschaffung oder Weitergabe der Informationen gegen vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen verstoßen hat,

(d) von dem Auftraggeber unabhängig entwickelt wurden,

(e) aufgrund einer Gerichtsentscheidung oder einer verwaltungsrechtlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen. Sofern die Einschaltung Dritter erforderlich wird, muss der Auftragnehmer dieselben Pflichten dem Dritten entsprechend auferlegen.

(5) Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrags übereinander erfahren und erarbeiten und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

9. Veröffentlichungen

Veröffentlichungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Gegenstand des vorliegenden Vertrags bedürfen der vorherigen (schriftlichen) Zustimmung des Auftragnehmers. Die Zustimmung darf nur bei berechtigtem Interesse verweigert werden. Der Auftragnehmer hat das berechtigte Interesse einer Verweigerung nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen.

10. Urheberrecht

Jegliches Text- und Bildmaterial des Auftragnehmers „Anpfiff Evolution“ sowie des Vereins „Anpfiff ins Leben“ ist urheberrechtlich geschützt. Soweit nicht gesondert ausdrücklich vereinbart, erhält der Auftraggeber keinerlei Nutzungsrechte.

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von Anpfiff Evolution oder Dritter an den Beratungs-, Qualifizierungs- und Workshop-Unterlagen sowie den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Arbeitshilfen an. Die Unterlagen dürfen nur durch den Auftraggeber genutzt und weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, veröffentlicht oder sonst an Dritte weitergegeben werden. Eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Anpfiff Evolution und/oder Anpfiff ins Leben und des Referenten.

Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder, ist vorher abzusprechen.

11. Schlussbestimmungen

(1) Anpfiff Evolution ist berechtigt, den Auftraggeber mündlich und schriftlich als Referenz zu nennen.

(2) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftform.

(3)Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende, angemessene und zulässige Regelung.

(4) Gerichtsstand ist der Sitz von Anpfiff Evolution, Walldorf.

Walldorf, August 2021